Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma SNAKELAB - Hartmut König Filderhauptstraße 209 70599 Stuttgart Fon 0711 - 459 97 088 Fax 0711 - 459 97 089 im Folgenden Firma genannt. TEIL 1 - Allgemeine Bedingungen § 1 Geltungsbereich (1) allgemeinen Vertragsbestimmungen ergänzen Einzelverträge Dauerschuldverhältnisse Bestandteil (2) Spätestens ersten Erbringung Inanspruchnahme Leistungen Auslieferung Waren gelten Bedingungen angenommen. (3) AGB gelten Rechtsnachfolger Vertragsparteien ausdrückliche Einbeziehung Verträge Rechtsnachfolgern erfolgt Vertragspartner Rechte Pflichten Vertragsverhältnis Firma SNAKELAB - Hartmut König vorheriger schriftlicher Einwilligung Firma SNAKELAB - Hartmut König Dritten übertragen. (4) Abweichungen Vertragsbestimmungen Zeitpunkt Vertragsschlusses wirksam Vertrag vereinbart (5) Firma SNAKELAB - Hartmut König erbringt Leistungen ausschließlich Grundlage Geschäftsbedingungen gelten künftigen Geschäftsbeziehungen erneut ausdrücklich vereinbart Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Allgemeinen Geschäftsbedingungen angemessenen Ankündigungsfrist ändern ergänzen Ankündigung erfolgt ausschließlich Veröffentlichung Internet Seiten SNAKELAB - Hartmut König Widerspricht Kunde geänderten ergänzten Bedingungen innerhalb zwei Wochen Veröffentlichung Internet geänderten ergänzenden Bedingungen wirksam Widerspricht Kunde fristgemäß Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Vertrag Zeitpunkt kündigen geänderten ergänzenden Geschäftsbedingungen Kraft treten sollen. § 2 Angebote Preise (1) Angebote Firma SNAKELAB - Hartmut König stets unverbindlich freibleibend Verträge kommen schriftliche Bestätigung Ausführung Dienstleistung Firma SNAKELAB - Hartmut König zustande Mündliche Vereinbarungen aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam. (2) Preise Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König bestimmen Zeitpunkt Vertragsschlusses gültigen Preislisten Preislisten online Internet Seiten Firma SNAKELAB - Hartmut König URL http://www.snakelab.de verfügbar Änderungen Preislisten übrigen gilt Änderungsregelung § 1
§ 3 Leistungsfristen Termine (1) Zugesagte Liefer- Fertig- Zurverfügungstellungsfristen -termine unverbindlich Firma SNAKELAB - Hartmut König schriftlich bestätigt (2) Firma SNAKELAB - Hartmut König Teillieferungen Teilleistungen jederzeit berechtigt. § 4 Leistungsumfang (1) Beschaffenheit Umfang Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König Leistungsbeschreibungen Vertrag Bestandteil AGB Leistungsdaten Angeboten Beschaffenheit Mustern verbindlich Firma SNAKELAB - Hartmut König ausdrücklich schriftlich bestätigt allgemeinen Leistungsbeschreibungen Firma SNAKELAB - Hartmut König online Internet Seiten Firma SNAKELAB - Hartmut König URL http://www.snakelab.de verfügbar Änderungen Leistungsbeschreibungen übrigen gilt Änderungsregelung § 1 (2) Firma SNAKELAB - Hartmut König Verarbeitung Vertragspartner gelieferten Daten (Texte stehende bewegte Bilder Töne) verpflichtet Anforderungen entsprechen Leistungsbeschreibungen Vertrag inhaltliche rechtliche Überprüfung Firma SNAKELAB - Hartmut König findet hierfür Vertragspartner verantwortlich Datenträger Art Papier Disketten Eigentum Firma SNAKELAB - Hartmut König. (3) Bedient Firma SNAKELAB - Hartmut König Dritter Leistungserbringung kommt Dritten Vertragspartner Vertrag zustande. (4) Firma SNAKELAB - Hartmut König entgeltfreie Dienstleistungen erbringt jederzeit Vorankündigung eingestellt kostenpflichtig gemacht § 1(5) gilt § 5 Urheber- Leistungsschutzrechte Vertragspartner überträgt Firma SNAKELAB - Hartmut König Erbringung vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte Vertragspartner gelieferten Daten (Text stehende bewegte Bilder Töne). § 6 Rechteübertragung (1) Vertragspartner berechtigt Vertragsgegenstand Vertrag beschrieben nutzen SNAKELAB - Hartmut König überträgt Vertragspartner Nutzung Rahmen Vertragszwecks erforderlichen Rechte zwingend erforderlich Vertrag geregelt nicht-ausschließliche Rechte übertragen. (2) Vertragspartner dauerhaften vorübergehenden Vervielfältigung Rahmen Vertragszweckes Erstellung Sicherungskopie berechtigt. (3) Übersetzung Bearbeitung Arrangement sonstigen Umarbeitung Vervielfältigung erzielten Ergebnisse Vertragspartner berechtigt Vertrag nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt (4) Verbreitung einschließlich Vermietung Vertragspartner berechtigt Vertragspartner berechtigt gekaufte Original Zustimmung Firma SNAKELAB - Hartmut König Veräußerung erworbenen Vertragsgegenstandes verbreiten vermieten gleichzeitig Original zulässigen Kopien Dokumentation vollständig dritten Erwerber übergibt Original zulässigen Kopien Dokumentation unwiederbringlich löscht vernichtet. (5) Verkauf Übertragung Rechten Nutzung Web-Anwendungen (Software Skripts HTML-Codes) Nutzung World Wide Web Teil Internet. (6) Handelt Vertragsgegenstand Teil interpretative Anwendung Software (z B Perl- PHP-Skript) Sicherstellung Lauffähigkeit Vertragspartner zwingend Quellcode ausgeliefert Vertragspartner Änderung sonstigen Umarbeitung Vervielfältigung erzielten Ergebnisse berechtigt Ausschluss Beschränkung Haftung Gewährleistung Firma SNAKELAB - Hartmut König Fall ausdrücklich hingewiesen. (7) Firma SNAKELAB - Hartmut König eigene Daten Software(-module) Software-Libraries Skripts Quellcodes Erstellung benutzt Vertragspartner vertragsgemäßen Nutzung Vertragsgegenstands Verfügung stellt Vertragspartner Rechte nicht-ausschließlicher Form Nutzung während Bestehens zugrunde liegenden Vertrages übertragen darüber hinausgehende Nutzung Vertragspartner bedarf gesonderten Vereinbarung Vergütung. (8) Firma SNAKELAB - Hartmut König fremde Daten Software(-module) Software-Libraries Skripts Quellcodes Erstellung benutzt Vertragspartner vertragsgemäßen Nutzung Vertragsgegenstands Verfügung stellt Vertragspartner Rechte nicht-ausschließlicher Form Nutzung während Bestehens zugrunde liegenden Vertrages Umfang übertragen Firma SNAKELAB - Hartmut König Rechte Urheber Nutzungsrechtsinhaber erwirbt. (9) Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt angemessene Anzahl körperlicher unkörperlicher Vervielfältigungsstücke Vertragsgegenstands eigenen Zwecken Zwecken Werbung Formen Medien benutzen Vertragspartner überträgt Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragsschluss erforderlichen Rechte gelieferten Materialien Vertragsgegenstand (10) Kunden Firma SNAKELAB - Hartmut König zeitlich beschränktes Nutzungsrecht Programme Werbematerialien eingeräumt Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet gilt: Ende Nutzungsrechts gibt Kunde Datenträger Programmen eventuelle Kopien schriftlichen Dokumentationen Werbehilfen an die Firma SNAKELAB - Hartmut König zurück Kunde löscht gespeicherten Programme gesetzlich längeren Aufbewahrung verpflichtet Computersystemen übrigen vertraglichen Nebenpflichten Kunden gegenüber Firma SNAKELAB - Hartmut König bestehen eventuelle Kündigung Beendigung Vertrages fort. § 7 Pflichten Obliegenheiten Vertragspartner (1) Nutzung Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner (Dritte) Gestattung Nutzung zulässig vertraglich ausdrücklich vereinbart fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet Vertragspartner Pflicht Zahlung Inanspruchnahme Dritte. (2) Erkennbare Mängel Schäden Firma SNAKELAB - Hartmut König unverzüglich anzuzeigen Vertragspartner erforderlichen Maßnahmen treffen Schäden verhindern minimieren Firma SNAKELAB - Hartmut König Feststellung Beseitigung Mängeln ermöglichen Zweck Zugang Räumen Einrichtungen gewähren Störungen Schäden Verantwortungsbereich Vertragspartners liegen Firma SNAKELAB - Hartmut König Aufwendungen ersetzen Zusammenhang Ursachenermittlung Störungs- Schadensbeseitigung entstanden § 8 Eigentumsvorbehalt (1) Erfüllung Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen Kontokorrent) Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner zustehen bleibt Ware Eigentum Firma SNAKELAB - Hartmut König (2) Ware bleibt Eigentum SNAKELAB - Hartmut König Verarbeitung Umbildung erfolgen stets Firma SNAKELAB - Hartmut König Hersteller Verpflichtung Erlischt (Mit-)- Eigentum Firma SNAKELAB - Hartmut König Verbindung vereinbart (Mit-)Eigentum Vertragspartners einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) Firma SNAKELAB - Hartmut König übergeht Vertragspartner verwahrt (Mit-)Eigentum Firma SNAKELAB - Hartmut König unentgeltlich Ware Firma SNAKELAB - Hartmut König (Mit-)Eigentum zusteht folgenden Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Vertragspartner berechtigt Vorbehaltsware ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vertragsgemäß verarbeiten veräußern Verzug Verpfändungen Sicherungsübereignungen unzulässig Weiterverkauf sonstigen Rechtsgrund (Versicherung unerlaubte Handlung) Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen Kontokorrent) tritt Vertragspartner sicherungshalber vollem Umfang Firma SNAKELAB - Hartmut König ab Firma SNAKELAB - Hartmut König ermächtigt ihn widerruflich Firma SNAKELAB - Hartmut König abgetretenen Forderungen Rechnung eigenen Namen einzuziehen Einziehungsermächtigung widerrufen Vertragspartner Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. (4) Zugriffen Dritter Vorbehaltsware Pfändungen Vertragspartner Eigentum Firma SNAKELAB - Hartmut König hinweisen unverzüglich benachrichtigen Firma SNAKELAB - Hartmut König seine Eigentumsrechte durchsetzen Dritte Lage Firma SNAKELAB - Hartmut König Zusammenhang entstehenden gerichtlichen außergerichtlichen Kosten erstatten haftet hierfür Vertragspartner. (5) vertragswidrigem Verhalten Vertragspartners - Zahlungsverzug - Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Vorbehaltsware zurückzunehmen Abtretung Herausgabeansprüche Vertragspartners Dritte verlangen Zurücknahme Pfändung Vorbehaltsware Firma SNAKELAB - Hartmut König liegt Rücktritt Vertrage. § 9 Abnahme (1) Firma SNAKELAB - Hartmut König informiert Vertragspartner Leistungen Verfügung stehen Vertragspartner verpflichtet Leistungen binnen 7 Kalendertagen Zurverfügungstellung Zugang Mitteilung prüfen abzunehmen Mängel vorliegen Leistung wesentlich beeinträchtigen Vertragspartner nutzlos machen Abnahme schriftlich erklären Bezeichnung wesentlichen Mängel. (2) Vertrag Erstellungsschein Pflichtenheft Teilleistungen vorgesehen Firma SNAKELAB - Hartmut König Anspruch Abnahme Teilleistung Abs (1). (3) Erfolgt innerhalb Frist Beanstandung gilt Firma SNAKELAB - Hartmut König erbrachte Leistung ausdrückliche Erklärung Vertragspartner mangelfrei abgenommen unbemängelte Inanspruchnahme Leistung gilt Abnahme einmaligen Leistungen gilt unbemängelte Inanspruchnahme Verzicht jegliche Gewährleistung. § 10 Zahlungsbedingungen Zahlungsverzug (1) Leistungen Waren Firma SNAKELAB - Hartmut König vertragsgemäß Verfügung gestellt unabhängig bezahlen Vertragspartner nutzt Rückerstattung Minderung Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ausgeschlossen Wünscht Vertragspartner zusätzliche Leistungen neuer Vertrag zu schließen bestehende erweitern; letzteres bedarf Schriftform. (2) Zahlung erfolgt gewerblichen-Vertragspartnern Bankeinzug gewerblichen Vertragspartnern aufgrund Rechnungsstellung Firma SNAKELAB - Hartmut König Rechnungsstellung laufende Dienstleistungen erfolgt Firma SNAKELAB - Hartmut König frei bestimmenden vertraglich vereinbarten Zeitpunkten erbrachte zukünftige Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner mitteilt (Abrechnungszeitraum) Rechnungsstellung einmalige Leistungen Waren erfolgt Erbringung Leistung Lieferung Waren Firma SNAKELAB - Hartmut König Firma SNAKELAB - Hartmut König behält Zahlung Vorkasse Lastschriftverfahren Kreditkartenabbuchung verlangen. (3) Rechnungen Zugang Vertragspartner Abzug fällig zugegangen gilt Rechnung 3 Tage Absendung Firma SNAKELAB - Hartmut König egal per Post Telefax E-Mail versandt (4) Zahlung gilt erfolgt Firma SNAKELAB - Hartmut König Betrag verfügen kann; Falle Schecks Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben ist; Fall Lastschriftverfahren Gutschrift Konto Firma SNAKELAB - Hartmut König. (5) Firma SNAKELAB - Hartmut König Umstände bekannt Kreditwürdigkeit Vertragspartners Frage stellen Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt gesamte Restschuld fällig stellen Vorauszahlungen Sicherheitsleistungen verlangen. (6) vollständigem teilweisen Zahlungsverzug mindestens 2 Abrechnungszeiträume einmaliger erfolgloser Mahnung angemessener Fristsetzung Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt sämtliche offenen Forderungen fällig stellen Vertrag fristlos kündigen zurück treten Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt ab Zahlungsverzug Vertragspartners Zinsen 3% Diskontsatz Deutschen Bundesbank Zinssatz Europäischen Zentralbank berechnen denn Firma SNAKELAB - Hartmut König höhere Zinslast nachweist Weitere Ansprüche bleiben unberührt. § 11 Aufrechnung Zurückbehaltung (1) Ansprüche unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet (2) Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Zahlungen zunächst älteren Schulden Vertragspartner verrechnen egal Rechtsgrund bestehen Kosten Zinsen entstanden Firma SNAKELAB - Hartmut König dementsprechend berechtigt Zahlungen zunächst Kosten Zinsen zuletzt Hauptleistung zu verrechnen. (3) Zurückbehaltungsrechte stehen Firma SNAKELAB - Hartmut König Ansprüchen gesamten Vertragsverhältnis Einzelvertrag § 12 Gewährleistung (1) Gewährleistung Kombinierbarkeit vertragsgegenständlichen Leistung Produkten Leistungen Dritter ausgeschlossen Vertrag ausdrücklich zugesichert (2) Vertragsgegenstand Werkleistung (z B Softwareerstellung Programmierung Web-Seiten) beginnt Gewährleistung Abnahme Vertragspartner Verstreichen Abnahme eingeräumten Frist Gewährleistung zunächst Nachbesserung Ersatzlieferung beschränkt Vertragspartner berechtigt dreimaligem Fehlschlagen Herabsetzung Vergütung Wahl Rückgängigmachung Vertrages verlangen letzteres allerdings vernünftiger Anwender tun würde. (3) Vertragsgegenstand Kauf Standardsoftware hingewiesen Stand Technik Fehler Anwendungsbedingungen ausgeschlossen Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme Programmteile Vertragspartner Auftrag geändert erweitert gilt uneingeschränkt Firma SNAKELAB - Hartmut König gelieferte Software technischen Gründen zwingend Quellcode ausgeliefert musste (z B interpretativer Software Skripts Batch-Programmen HTML-Codes) / Änderungen Ergänzungen Vertragsgegenstand übrigen gilt Beschränkung Vertragspartner nachweisen seinem Auftrag vorgenommenen Änderungen Erweiterungen Fehler ursächlich (4) Weist Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner gerügter Gewährleistungsmangel Wirklichkeit vorlag Anspruch Erstattung Aufwandes aufgrund Beseitigung vorgeblichen Mangels erbrachten Leistungen allgemein angewandten üblichen Vergütungssätzen nichts vereinbart (5) Hinsichtlich Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch zulässig Gewährleistungsfrist 3 Monate beschränkt. § 13 Haftung Vertragspartner (1) Vertragspartner haftet Schäden Firma SNAKELAB - Hartmut König Mitarbeitern Kunden sonstigen Vertragspartnern Firma SNAKELAB - Hartmut König ihn seine Mitarbeiter Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen seinem Auftrag Dritten Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände Haftung umfasst Mangelfolgeschäden. (2) Vertragspartner haftet Rechtsverletzungen Ansprüche Firma SNAKELAB - Hartmut König Dritten Zusammenhang rechtswidrige/n Inanspruchnahme Dienstleistung Firma SNAKELAB - Hartmut König Haftung Benutzung Vertragspartner Verrichtungs- Erfüllungsgehilfen beschränkt. (3) Vertragspartner versichert Erstellung Vertragsgegenstands erforderlichen Verwertungsrechte Verfügung gestellten Materialien besitzen Vertrag Urheber- Leistungsschutz- Nutzungsrechte Dritter Rechte Dritter Bundesdatenschutzgesetz verletzt (4) versichert ferner Firma SNAKELAB - Hartmut König Rahmen Vertrages übertragenden Rechte: a) nicht Dritte übertragen Rechten Dritter belastet sind; b) Dritte Ausübung beauftragt wurden; c) bei Vertragsabschluß anderweitigen Verpflichtungen bestehen erbringenden Leistungen behindern (5) Vertragspartner versichert Übertragung Lizenzrechte befugt Herstellung Vertragsgegenstands späterer Nutzung Rahmen vertraglichen Vereinbarungen erforderlich Vertragspartner Lizenzgeber versichert hinsichtlich Vertragsgegenstands gegenüber niemandem fortwirkende Vereinbarung getroffen demzufolge Verwertungsrechte Befugnisse Vertrag gewährenden Art automatisch erlöschen Dritten fallen Vermögen Konkurs- Vergleichsverfahren beantragt eröffnet Vertragspartner seine Zahlungen einstellt Verzug gerät sonstige auflösende Bedingungen eigenen Rechtserwerb Vertragspartners erfüllt Vertragspartner versichert ferner nichts darüber bekannt geworden Dritter seine Rechte herleitet Rechtserwerb auflösende Bedingungen etwaigen Vormännern vereinbart denenzufolge Vertragspartner Firma SNAKELAB - Hartmut König übertragenden Rechte Zutun verlieren könnte. (6) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche Rechte Vertragspartner Firma SNAKELAB - Hartmut König Personen Gesellschaften Rechte Firma SNAKELAB - Hartmut König herleiten erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich Kosten etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig unbedingt freistellen Dritte Firma SNAKELAB - Hartmut König Ansprüche geltend machen verpflichtet Vertragspartner hiervon unverzüglich Kenntnis setzen Vertragspartner erklärt darüber verbindlich unwiderruflich bereit möglichen Prozess Dritter Firma SNAKELAB - Hartmut König anstrengen könnte Haupt- Nebenintervenient Streitgenosse Sinne §§ 64 ff ZPO (Zivilprozessordnung) teilzunehmen § 14 Haftung Firma SNAKELAB - Hartmut König (1) Haftung Firma SNAKELAB - Hartmut König ausgeschlossen vorsätzliches grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Vertragspartner Kaufmann Haftung grob fahrlässiges Handeln Verletzung vertraglichen Hauptpflichten beschränkt greift Schaden typisch vertragliche Beziehung außerdem vorhersehbar gewesen (3) Wiederbeschaffung Daten haftet Firma SNAKELAB - Hartmut König Vernichtung vorsätzlich grob fahrlässig verursacht Vertragspartner Verpflichtung Datensicherung nachgekommen sichergestellt Daten Datenmaterial maschinenlesbarer Form bereitgehalten vertretbarem Aufwand rekonstruiert (4) Tritt Schadensereignis Machtbereich Dritten (Netzbetreiber Zulieferer etc.) haftet Firma SNAKELAB - Hartmut König Umfang Dritte Firma SNAKELAB - Hartmut König gegenüber haftet. (5) Fällen gesetzlich zulässig Haftung Firma SNAKELAB - Hartmut König Jahresbetrag Vertragspartner erbrachten Dienstleistungen zahlen Höhe Vertrag zahlenden Gesamtvergütung begrenzt. (6) zugrunde liegende Vertrag Kauf- Werk- Werklieferungsvertrag Haftung zugesicherte Eigenschaften beschränkt. (7) Vertragsgegenstand Firma SNAKELAB - Hartmut König gelieferte Software Anwendung technischen Gründen zwingend Quellcode ausgeliefert musste (z B interpretativer Software Skripts Batch-Programmen HTML-Codes) / Änderungen Ergänzungen Vertragsgegenstandes Auftrag Vertragspartners Vertragsgegenstand hingewiesen Änderungen Ergänzungen Fehlern Schäden Vertragsgegenstand Gegenständen (Software Hardware ) führen Nimmt Vertragspartner Änderungen / Ergänzungen lässt Dritte vornehmen seine Mithaftung gem § 254 BGB Betracht kommen. (8) Liefer- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt aufgrund Ereignissen außerhalb Einflussbereiches Firma SNAKELAB - Hartmut König liegen Leistung wesentlich erschweren unmöglich machen z B Streik Aussperrung behördliche Anordnungen Ausfälle Störungen Bereich Betreiber physikalischen Netze Dritten eintreten Firma SNAKELAB - Hartmut König verbindlich vereinbarten Fristen vertreten berechtigen SNAKELAB - Hartmut König Leistung Dauer Behinderung zuzüglich angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben erfüllten Vertrag zurückzutreten Gleiches gilt Behinderung Unterbrechung Sub-Unternehmern Firma SNAKELAB - Hartmut König eintritt Ausführungsfristen verlängern darüber angemessen Behinderung Vertragspartner vertreten Gleiches gilt Vertragspartner obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen fristgerecht erbracht Behinderung Unterbrechung ordnungsgemäßen Durchführung übernommenen Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner unverzüglich Anzeige machen. (9) Dauert erhebliche Behinderung Firma SNAKELAB - Hartmut König vertreten länger 2 Wochen Vertragspartner berechtigt Zahlungen laufende Leistungen ab 3 Woche angemessen mindern Erheblich solche Behinderungen aufgrund Vertragspartner Nutzung Dienstleistungen erheblich erschwert Dienstleistungen vertraglich vereinbart Nutzung Dienstleistungen vollständig unmöglich § 15 Geheimhaltung Datenschutz (1) ausdrücklich schriftlich vereinbart gelten Firma SNAKELAB - Hartmut König überlassenen Informationen vertraulich. (2) Vertragspartner hiermit gem § 33 BDSG § 3 TDDSG § 12 Mediendienste Staatsvertrag belehrt seine Daten Rahmen Vertrages gespeichert verarbeitet Dritte weitergeleitet Unterzeichnung Vertrages willigt Umfang Rahmen sonstiger nationaler internationaler Vorschriften Datenschutz Datenverarbeitung -weiterleitung Firma SNAKELAB - Hartmut König Vertragspartner berechtigt seine Einwilligung gem § 3 Abs 6 TDDSG jederzeit widerrufen. (3) Firma SNAKELAB - Hartmut König weist Kunden ausdrücklich hin Datenschutz Datenübertragungen offenen Netzen Internet derzeitigen Stand Technik umfassend gewährleistet Kunde weiß Provider Webserver gespeicherte Seitenangebot Umständen weitere abgelegte Daten Kunden technischer Sicht jederzeit einsehen Teilnehmer Internet Umständen technisch Lage unbefugt Netzsicherheit einzugreifen Nachrichtenverkehr kontrollieren Sicherheit ins Internet übermittelten Web-Servern gespeicherten Daten trägt Kunde vollumfänglich Sorge. § 16 Schlußbestimmungen (1) gilt Recht Bundesrepublik Deutschland Ausschluss UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand Streitigkeiten Vereinbarung Sitz Firma SNAKELAB - Hartmut König Firma SNAKELAB - Hartmut König Sitz Vertragspartners klagen Vorstehendes gilt Vertragspartner Kaufmann juristische Person öffentlichen Rechts öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (3) Nichtigkeit Unwirksamkeit Bestimmungen AGB berührt Gültigkeit übrigen Bestimmungen. TEIL 2 - Bedingungen Web-Hosting § 17 Lieferungen Leistungen Die Firma SNAKELAB - Hartmut König behält Recht Lieferungen Leistungen Rahmen technischen Fortschritts verbessern Verschaffung und/oder Pflege Internet-Domains Firma SNAKELAB - Hartmut König Verhältnis Kunden DENIC InterNIC Organisation Domain-Vergabe lediglich Vermittler tätig Verträge solchen Organisationen ausschließlich Kunde berechtigt verpflichtet Firma SNAKELAB - Hartmut König Domain-Vergabe Einfluss Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt deshalb Gewähr Kunden beantragten delegierten Domains frei Rechten Dritter Dauer Bestand Ersatzansprüchen Dritter unzulässigen Verwendung Internet-Domain beruhen stellt Kunde Firma SNAKELAB - Hartmut König hiermit frei. § 18 Nutzung Tarifen Der Leistungsumfang Chat- FTP-Datenverkehr (Traffic) begrenzt 10% jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen Innerhalb Firma SNAKELAB - Hartmut König gebuchten Tarifes darf Kunde Daten solchen Unternehmen einstellen Kunde mehrheitlich beteiligt Geschäftsführung Kunden obliegt Vertrag unbestimmte Zeit geschlossen Vertragsverhältnis Parteien Angabe Gründen Frist 30 Tagen Monatsende gekündigt § 19 Preise Die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Preise jederzeit schriftlicher Vorankündigung Frist 6 Wochen erhöhen Preise Festpreise Verzugsfall Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt Zins Höhe 6 % p.a jeweiligen Diskontsatz Deutschen Bundesbank verlangen Internet-Präsenz Kunden sperren Firma SNAKELAB - Hartmut König stellt Leistungen jährlich Rechnung Rechnungen Rechnungsstellung Zahlung fällig. § 20 Gewährleistung Die Firma SNAKELAB - Hartmut König gewährleistet Erreichbarkeit Internet-Webserver 99% Jahresmittel Hiervon ausgenommen Zeiten Webserver aufgrund technischen sonstigen Problemen Einflussbereich Firma SNAKELAB - Hartmut König liegen (höhere Gewalt Verschulden Dritter etc.) Internet erreichen Kunde Rahmen Gewährleistung neuen Programmstand übernehmen denn führt ihn unangemessenen Anpassungs- Umstellungsproblemen Kunde eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig dokumentieren Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich melden Problemanalyse Fehlerbeseitigung Bedienerhandbuch durchzuführen Kunde Firma SNAKELAB - Hartmut König möglichen Mangelbeseitigung Kräften unterstützen Kunde Fehlerbeseitigung Maschinenaustausch Programme Daten Datenträger vollständig sichern erforderlichenfalls entfernen Gewährleistung ausgeschlossen solche Fehler äußere Einflüsse Bedienungsfehler sonstige Manipulationen § 21 Inhalte Internet-Seiten Der Kunde darf Form Inhalt verfolgtem Zweck Internet-Seiten gesetzliche Verbote guten Sitten Rechte Dritter (Namens- Urheber- Datenschutzrechte ) verstoßen verpflichtet Kunde Rahmen Präsenz pornographischen Inhalte Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten anbieten lassen pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B Nacktbilder Peepshows etc.) Gegenstand Fall Zuwiderhandlung vorstehende Verpflichtung verspricht Kunde Ausschluss Annahme Fortsetzungszusammenhangs Zahlung Vertragsstrafe Höhe EUR 5000,00 (in Worten: fünftausend Euro) Außerdem berechtigt Verstoß Kunden genannten Verpflichtungen Aufnahme Internet-Seiten verweigern Seiten gerichtete Verweise löschen Vertrag fristlos kündigen Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt hierbei Prüfungspflicht Verstoß Internet-Seiten Kunden gesetzliche Verbote guten Sitten Rechte Dritter haftet Kunde gegenüber Firma SNAKELAB - Hartmut König Ersatz hieraus entstehenden direkten indirekten Schäden Vermögensschadens stellt Firma SNAKELAB - Hartmut König Innenverhältnis etwaigen Ansprüchen Dritter Inhalte Internet-Seiten Kunden zurückgehen frei Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt Gewähr richtige Wiedergabe Internet-Seiten Kunden Internet-Präsenz denn Firma SNAKELAB - Hartmut König Vorsatz grobe Fahrlässigkeit Last gelegt mittelbare Schäden Folgeschäden entgangenen Gewinn haftet Firma SNAKELAB - Hartmut König Vorsatz. § 22 Obliegenheiten Kunden Der Kunde ihn Internet eingehende Nachrichten regelmäßigen Abständen höchstens Woche abzurufen eigenen Rechnern speichern Firma SNAKELAB - Hartmut König behält Kunden eingegangene persönliche Nachrichten 3 Monate Rückfrage löschen Kunde verpflichtet Firma SNAKELAB - Hartmut König Zwecke Zugang Dienste erhaltene Passwörter streng geheim halten Firma SNAKELAB - Hartmut König unverzüglich informieren Kenntnis erlangt unbefugten Dritten Passwort bekannt Sollten Verschuldens Kunden Dritte Missbrauch Passwörter Leistungen Firma SNAKELAB - Hartmut König nutzen haftet Kunde gegenüber Firma SNAKELAB - Hartmut König Nutzungsentgelt Schadensersatz Kunde hingewiesen obliegt regelmäßigen Abständen mindestens täglich Datensicherung durchzuführen Daten Webservern Firma SNAKELAB - Hartmut König abgelegt sicherungsgespeichert dürfen Kunde vollständige Datensicherung Beginn Arbeiten Firma SNAKELAB - Hartmut König Installation gelieferter Hard- Software durchzuführen Kunde testet übrigen gründlich Programm Mangelfreiheit Verwendbarkeit konkreten Situation operativen Nutzung Programms beginnt gilt Programme Rahmen Gewährleistung Pflege Firma SNAKELAB - Hartmut König erhält Kunde ausdrücklich hingewiesen kleinste eigenmächtige Veränderung Software Lauffähigkeit gesamten Systems beseitigen Kunde trägt Risiko allein.
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